Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- GeltungsbereichDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen HECAM-Solutions und unseren Kunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie weiterer weltweit geltender Datenschutzbestimmungen (wie z. B. CCPA in Kalifornien oder anderen relevanten regionalen Vorschriften).
- Angebote und VertragsabschlussUnsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch uns oder durch die Ausführung der Leistung zustande. Preise verstehen sich netto, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- ZahlungsbedingungenRechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu berechnen.
- Lieferung und LeistungszeitLiefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Im Falle von unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. höhere Gewalt) können sich vereinbarte Lieferzeiten entsprechend verlängern.
- Gewährleistung und HaftungDer Kunde hat die gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelanzeigen sind wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schadensersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
- EigentumsvorbehaltDie Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzufordern.
- HaftungsbeschränkungFür leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist hierbei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
- DatenschutzWir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des California Consumer Privacy Act (CCPA) sowie weiterer weltweit geltender Datenschutzvorschriften. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter [Link zur Datenschutzerklärung]. Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu erhalten, sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Kunden außerhalb der EU haben zusätzliche Rechte gemäß den jeweiligen Datenschutzvorschriften ihres Landes.
- Gerichtsstand und anwendbares RechtEs gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Gummersbach, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
- Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Schulungsbedingungen (Autodesk Fusion und vergleichbare Leistungen)Für gebuchte Schulungen, insbesondere im Bereich Autodesk Fusion, gilt:Die Schulungsgebühr ist im Voraus, spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung, vollständig zu entrichten. Erst mit dem vollständigen Zahlungseingang gilt der Schulungsplatz als verbindlich reserviert.
Ein Rücktritt von der Schulung ist bis spätestens vier Wochen vor dem geplanten Schulungstermin kostenfrei möglich. Bei einer späteren Absage oder Nichterscheinen wird die gezahlte Teilnahmegebühr nicht erstattet. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jedoch jederzeit möglich.
Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob es sich beim Kunden um ein Unternehmen oder eine Privatperson handelt, es sei denn, gesetzliche Widerrufsrechte stehen entgegen (z. B. bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern gemäß § 355 BGB).
Verkaufs- und Lieferbedingungen von NIKKEN Produkten
1. Gültigkeit der Bedingungen
1.1 Vorliegende Bedingungen finden Verwendung gegenüber:
- einer Person, die bei Vertragsabschluß in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer)
- juristische Personen des öffentlichen Rechts oder einen öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
1.2 Angebote, Verkäufe und Lieferungen des Lieferanten (d. h. HECAM-Solutions) erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Einkaufsbedingungen von Bestellern oder abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Zusatz zu diesen Bedingungen vereinbart und anerkannt sind.
1.3 Lieferbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Angebot und Vertragsabschluß
2.1 Die Angebote des Lieferanten sind bis zur Annahme durch den Besteller freibleibend und bis zur Auftragsannahme jederzeit durch den
Lieferanten widerrufbar.
2.2 Der Auftrag kommt – mangels gesonderter Vereinbarungen – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferanten oder der Auslieferung der Liefergegenstände, basierend auf der Bestellung des Bestellers zustande.
2.3 Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, mündlichen Aussagen und Preislisten enthaltenen Angaben über
Gewichte, Maße, Fassungsvermögen, Preise, Leistungen und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.
Zur genauen Einhaltung von DIN-Normen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben und Plänen ist der Lieferant nur verpflichtet, wenn dies
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ansonsten richten sich die vertraglich geschuldeten Eigenschaften der Produkte ausschl. nach der
Produktbeschreibung des Lieferanten. Einseitige vom Besteller geäußerte Vorstellungen bleiben ebenso außer Betracht wie Werbeaussagen und sonst. öffentlichen Äußerungen des Lieferanten oder einem seiner Zulieferer.
3. Lieferumfang und technische Spezifikation
3.1 Der Lieferumfang richtet sich nach der Auftragsbestätigung des Lieferanten, sollte eine solche nicht vorhanden sein, nach dessen Angebot.
3.2 Der Besteller übernimmt für die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen wie Zeichnungen, Lehren etc. die volle Verantwortung.
3.3 Ausführungsänderungen der Produkte aufgrund der technischen Entwicklung behält sich der Lieferant jederzeit vor.
3.4 Die technische Spezifikation von Rundschalttischen im Hinblick auf Anbindung und Verwendung auf Maschinen des Bestellers, basiert
ausschließlich auf den Vorgaben des Bestellers und wird seitens des Lieferanten gem. dessen Vorgaben ausgeführt. Technische Voraussetzungen zur Verwendung der Rundschalttische sind dem Besteller bekannt bzw. werden diesem bekannt gegeben.
3.5 Die Installation und Anbindung des Rundtisches obliegt ausschließlich dem Besteller, es sei den, es wurden vertraglich ausdrücklich
abweichende Vereinbarungen getroffen. Dies gilt in gleichem Umfang für die Anpassung / Modifikation der Bearbeitungsmaschine, hierfür ist
ausschließlich der Besteller verantwortlich. Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Vorbereitungen und Modifikationen der Bearbeitungsmaschine oder durch unsachgemäße Angaben zur Modifikation des Rundtisches, sowohl am Liefergegenstand als auch an der Bearbeitungsmaschine entstehen, sind von der Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen
4. Preise und Zahlung
4.1 Die Preise gelten, wenn nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart, ab Lager Neu Ulm, ausschließlich Verpackung, zzgl. der jeweils
gesetzlich gültigen MwSt.
4.2 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung seitens des Bestellers innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum und ist ohne jegliche Abzüge á Konto auf das Konto des Lieferanten zu zahlen.
4.3 Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, ist der Lieferant berechtigt, vom Zeitpunkt der Fälligkeit bis zum endgültigen Zahlungseingang, Zinsen in Höhe des von der Geschäftsbank berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu erheben.
5. Lieferzeit, Lieferverzug, pauschaler Schadensersatz, Gefahrübergang
5.1 Als vereinbarte Lieferzeit gilt der in der Auftragsbestätigung des Lieferanten genannte Liefertermin.
5.2 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk des Lieferanten verlassen hat oder der Liefergegenstand zur Lieferung bereitgestellt und die Versandbereitschaft gemeldet wurde.
5.3 Ist die Einhaltung des Liefertermins aufgrund höherer Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Lieferanten liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wird durch o. g. Umstände die Lieferung unmöglich, so ist der Lieferant von der Lieferverpflichtung befreit.
5.4 Wenn eine Behinderung gem. Ziffer 5.3 länger als 2 Monate andauert, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich der noch nicht erfüllten Leistung vom Vertrag zurückzutreten.
5.5 Soweit dem Besteller wegen einer Verzögerung, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lieferanten zurückzuführen ist, ein Schaden entsteht, erhält der Besteller einen pauschalen Schadensersatz unter Ausschluss weiterer Ansprüche, einschließlich des Ersatzes von Folgeschäden, je volle Woche Lieferverzögerung 0,5% , max. jedoch 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig ausgeliefert wurde. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Lieferanten vorbehalten.
5.6 Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers diesem zugeschickt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung des Liefergegenstandes mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder den Versandbeauftragten auf den Besteller über.
Dies gilt auch, wenn die Lieferung nicht vom Erfüllungsort erfolgt und/oder die Frachtkosten vom Lieferanten getragen werden.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Lieferanten, bis alle Verbindlichkeiten des Bestellers aus dieser Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Eigentumsvorbehalt sichert damit auch Ansprüche aus vorangegangenen oder künftigen Lieferungen sowie bei Forderungen, die in laufende Rechnung eingestellt werden, den anerkannten Saldo (Kontokorrentvorbehalt), und zwar auch dann, wenn der Kaufpreis für eine bestimmte Warenlieferung bereits bezahlt ist.
Wird vom Lieferanten Ware zurückgenommen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn der Lieferant dies ausdrücklich schriftlich
bestätigt.
6.2 Der Besteller darf den Liefergegenstand weder veräußern, verpfänden noch zu Sicherheit übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügungen durch Dritte ist der Lieferant davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
6.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferant zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
7. Rückgabe von Liefergegenständen
7.1 Die Rücksendung von Liefergegenständen ist grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache mit dem Lieferanten möglich. Die Rechtmäßigkeit der Rückgabe obliegt ausschließlich der Prüfung und der Entscheidung des Lieferanten.
7.2 Die Kosten für die Rücksendung werden grundsätzlich vom Besteller getragen, es sei denn, die Rücksendung muss auf einen vom Lieferanten zu vertretenden Fehler/Mangel erfolgen.
7.3 Die Annahme von Rückgaben kann nur in der Original-Verpackung des Lieferanten mit dem NIKKEN-Logo erfolgen. Sollte die
Originalverpackung fehlen oder beschädigt sein und die Rückgabe des Bestellers berechtigt sein, wird die Verpackung dem Besteller in Rechnung gestellt.
7.4 Zur Abwicklung von Retouren erhält der Besteller ein entsprechendes Formular vom Lieferanten, das der Sendung beizufügen ist. Für Retouren ohne dieses Formular wird in Pauschbetrag von 5 % als Bearbeitungspauschale erhoben.
7.5 Sonderanfertigungen und elektronische Bauteile sind von einer Rückgabe ausgeschlossen. Für Mängelansprüche des Bestellers gelten die
Bestimmungen der Ziffern 8 und 9 analog auch für Sonderanfertigungen und elektronisch Bauteile.
8. Mängelansprüche
Für Mängel der Lieferung leistet der Lieferant unter Ausschluss weiter Ansprüche – vorbehaltlich dieser Ziffer – Gewähr für die Dauer von einem Jahr, wie folgt:
8.1 Mangelhafte Liefergegenstände, sind nach Ermessen des Lieferanten nachzubessern oder auszutauschen. Offene Mängel sind dem Lieferanten sofort nach Wareneingang schriftlich mitzuteilen, versteckte Mängel sofort nach Auftreten. Ersetzte Teile werden automatisch Eigentum des Lieferanten.
8.2 Der Lieferant behält sich das Recht vor, alle ihm notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen vorzunehmen. Hierzu hat der Besteller den Lieferanten nach Absprache ausreichend Zeit und Gelegenheit zu geben. Die Behebung von Mängeln seitens des Bestellers oder von ihm beauftragten Dritten ist ausgeschlossen.
8.3 Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen:
- ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller bzw. von Dritten (s. auch
Ziffer 3.5)
- natürliche Abnutzung
- fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und nicht ordnungsgemäße Wartung
- ungeeignete Betriebsmittel; chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse – sofern sie nicht vom Lieferanten zu verantworten sind.
8.4 Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung seitens des Lieferanten für die daraus entstehenden Folgen.
Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung des Lieferanten vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.
9. Haftung
9.1 Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferanten infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach
Vertragsabschluss erfolgten Vorschlägen und Beratung oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Ziffern 7 und 8.2 entsprechend.
9.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferant – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
- bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit des Geschäftsführers, leitender Angestellter oder gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- bei Mängeln, die der Lieferant arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit der Lieferant garantiert hat.
- Die Haftung des Lieferanten ist in jedem Fall auf den Auftragswert derjenigen Bestellung beschränkt, in deren Zusammenhang die Verkaufs- und Lieferbedingungen des Lieferanten vereinbart werden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
10. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schriftform und Teilnichtigkeit
10.1 Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist der Firmensitz des Lieferanten in Deutschland.
10.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferant und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3 Gerichtsstand ist das für den Firmensitz des Lieferanten zuständige Gericht. Der Lieferant behält sich jedoch das Recht vor, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
10.4 Nebenreden, Vorbehalte, Änderungen, zusätzliche Vereinbarungen etc. müssen in Schriftform erfolgen und bedürfen der ausdrücklichen,
schriftlichen Genehmigung des Lieferanten.
10.5 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit Bezug auf den Liefervertrag unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen und/oder Vereinbarungen nicht berührt